Bankrecht
Als Bankrecht wird der rechtliche Rahmen für die Rechtsbeziehungen von Banken bezeichnet. Das umfasst zunächst die Rechts- und Vertragsverhältnisse der Banken zu ihren Kunden und damit zivilrechtliche Rechtsbeziehungen, ebenso aber auch gesetzliche Regelungen aus dem öffentlichen Recht, etwa das Kreditwesengesetz und die zu seiner Ausführung ergangenen Verordnungen und Verwaltungsanweisungen.
Ich vertrete Banken und Sparkassen ebenso wie Bank- und Sparkassenkunden bei allen zivilrechtlichen Problemen mit bankrechtlichem Bezug sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Im Zentrum meiner Tätigkeit stehen dabei Fragen aus dem Kreditgeschäft (Kreditverträge für Immobilien, Konsum und Investitionen), der Besicherung von Krediten (durch Bürgschaften von Geschäftsführern, Familienangehörigen oder Dritten, durch Grundpfandrechte, Forderungsabtretungen, Sicherungsübereignungen u.a.), dem Einlagengeschäft (Girokonten und Spareinlagen) und dem bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Seit mehr als 10 Jahren unterstütze ich Banken bei der Durchsetzung ihrer Forderungen aus gekündigten Geschäften und Geschäftsverbindungen, vor allem aus Darlehen und Krediten und bei der Durchsetzung von Kreditsicherheiten aus Bürgschaften und Immobiliarsicherheiten. Ich verfüge über eine reiche Erfahrung in der Abwicklung von Kreditgeschäften.
Kontakt: Tel: 03529 – 517733 | Kontaktformular