Immobilienrecht
Das Immobilienrecht umfasst alle Rechtsnormen, die sich mit Erwerb, Veräußerung, Finanzierung und Nutzung einer Immobilie befassen, ebenso mit ihrer Verwertung, etwa im Wege der Teilungsversteigerung. Es geht um Grundstücke und Häuser, egal ob wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutzt, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und auch um Erbbaurechte. Es geht auch um Belastungen dieser Immobilien mit Grundschulden und Hypotheken, Dienstbarkeiten und anderen dinglichen Rechten, die auf einer Immobilie lasten können.
Ausgehend vom Erwerb und der Veräußerung von Immobilien ergeben sich Bezüge zum Maklerrecht und zur Kreditsicherung, insbesondere durch Grundpfandrechte, und zu deren Verwertung durch Zwangsversteigerung. Für Eigentumswohnungen ist das Wohnungseigentumsrecht von besonderer Bedeutung, zusammengefasst im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Natürlich bin ich Ihnen bei den auftretenden Rechtsfragen behilflich, insbesondere (aber nicht nur) in den folgenden Bereichen:
Immobiliarverträge
Wird Ihnen anlässlich von Erwerb oder Veräußerung einer Immobilie ein Vertragsentwurf vorgelegt, der nicht genug, zuviel oder wenig verständliche Regelungen enthält? Sind die Sicherung der Lastenfreistellung, Zahlungsvoraussetzungen und die Belastungsvollmacht maßgeschneidert für Ihre Anforderungen? Selbstverständlich stehe ich Ihnen beratend zur Verfügung, prüfe den Text für Sie, erarbeite Alternativvorschläge und erläutere schwer verständliche Vertragsklauseln.
Mietrecht
Egal, ob Sie als Vermieter anwaltliche Hilfe benötigen, um einem notorischen Mietschuldner endlich den Stuhl vor die Tür zu setzen oder ob Sie als Mieter mit einer Kündigung nicht einverstanden sind. Ich berate Sie bei der Lösung Ihres Problems und helfe Ihnen Ihre Interessen außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen. Dies gilt für den gewerblichen und privaten Bereich. Zur Unterstützung bei der täglichen Arbeit ebenso wie bei der Lösung von Konfliktfällen übernehme ich die Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträgern und Hausverwaltungen ebenso wie von kommunalen Wohnungsunternehmen und großen privaten Vermietern und privaten Vermietungsunternehmen.
Wenn auch die Anmietung von Immobilien den Schwerpunkt des Mietrechts bildet, so werden auch bewegliche Gegenstände täglich vermietet, etwa Baumaschinen und Kraftfahrzeuge, Anlagen und Anlagenteile. Auch hierbei stehe ich Ihnen gern zur Seite.
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentum führt zu komplexeren Rechtsbeziehungen als der Erwerb eines Grundstücks oder freistehenden Hauses. Welche Rechte hat der Wohnungseigentümer als Angehöriger der Gemeinschaft, welche Grenzen hat mein Sondereigentum, welche Möglichkeiten hat die Gemeinschaft, gegen Störer unter den Miteigentümern vorzugehen, wenn diese die Grenzen ihres Sondereigentums nicht beachten oder schlicht die geschuldeten finanziellen Beiträge nicht aufbringen, also das Hausgeld oder eine Sonderumlage? Gern helfe ich Ihnen.
Kontakt: Tel: 03529 – 517733 | Kontaktformular