Forderungseinzug / Inkasso


Forderungseinzug für Unternehmen und Private

Inkasso ist ein Teilgebiet des Debitorenmanagements, das sich mit dem Forderungseinzug fälliger Salden beschäftigt, wobei es sich meist um betriebliche Forderungen handelt. Ebenso wie der Forderungseinzug im privaten Bereich, etwa von Mietzinsforderungen, ist Ziel des Verfahrens der Ausgleich der offenen Forderung durch den Schuldner.

Bei Unternehmen wie auch Privatpersonen kann der Zahlungsverzug eines Schuldners zu einer bedrohlichen wirtschaftlichen Situation führen. Eile ist deshalb geboten. Eigene Verhandlungen mit dem Schuldner führen ohne anwaltliche Hilfe oftmals nicht zum Ziel.

Um nachhaltigen Druck auf säumige Schuldner auszuüben, ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes anzuraten. Nutzen Sie mein Fachwissen bei der Durchsetzung Ihrer Forderung – außergerichtlich, vor Gericht und in der Zwangsvollstreckung.

Verzug des Schuldners

Ist der Schuldner in Verzug mit der Bezahlung einer Forderung, hat er dem Gläubiger den Schaden zu ersetzen, der diesem wegen des Verzuges entsteht. Hierzu gehören insbesondere die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Dagegen werden Kosten von Inkassounternehmen von den Gerichten nicht ohne Weiteres und in voller Höhe als ersatzfähig anerkannt. In Verzug kommt der Schuldner nach einer Mahnung des Gläubigers, in der er unmissverständlich zur Bezahlung der offenen Forderung aufgefordert wird oder durch den Ablauf einer vertraglich vereinbarten Frist. Ein Beispiel hierfür ist etwa die in Mietverträgen übliche Vereinbarung, wonach die geschuldeten Zahlungen bis zum dritten Werktag eines jeden Monats an den Vermieter zu leisten sind. Bei Entgeltforderungen kommt der Schuldner auch innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug, wenn keine Zahlung erfolgt.

Handeln Sie jetzt!

Spätestens jetzt sollten Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen. Ich begleite Sie auf dem Weg des Forderungseinzuges von der außergerichtlichen anwaltlichen Geltendmachung der Forderung über die Geltendmachung durch Mahnbescheid oder Klage auf Zahlung bis zur Zwangsvollstreckung eines Zahlungstitels.

Individuelle Abwicklung durch den Rechtsanwalt

Anhand Ihrer Unterlagen prüfe ich zunächst die Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung und etwaige Einwendungen des Schuldners, sollten solche bereits bekannt sein. Sind die Prozessaussichten positiv, werde ich mit einer außergerichtlichen anwaltlichen Zahlungsaufforderung unter kurzer Fristsetzung nochmals zur Zahlung auffordern, um dem Schuldner seine Zahlungsverpflichtung mit Nachdruck vor Augen zu führen. Bleibt auch diese Aufforderung ohne Erfolg, kann ohne weitere Verzögerung die Durchsetzung im Klagewege beginnen. Nachdem ein Vollstreckungstitel erwirkt ist, leite ich in Ihrem Auftrag das Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Schuldner ein. Das gesamte Vorgehen gegen den Schuldner wird selbstverständlich nach Wunsch und Notwendigkeit im Einzelnen mit Ihnen abgestimmt.

Kontakt: Tel: 03529 – 517733 | Kontaktformular